Mitgliedschaft

Du kannst eine Mitgliedschaft bequem hier über das Formular beantragen.

    Fördermitglieder entrichten ihren Jahresbeitrag und gehen keine weiteren Verpflichtungen ein, haben in der Mitgliederversammlung aber auch kein Stimm- und Wahlrecht.

    Aktive Mitglieder entrichten ihren Jahresbeitrag und verpflichten sich das Vereinsleben durch Ihre Mitarbeit zu unterstützen (z.B. Anwesenheit und Hilfe bei Veranstaltungen, Aktionen, usw.)

    Der Mitgliedsbeitrag beträgt 25,00 € vierteljährlich.

    Der ermäßigte Mitgliedsbeitrag beträgt 12,50 € vierteljährlich und gilt für Menschen mit niedrigem oder keinem Einkommen (Schüler, Studenten, Geringverdiener, Empfänger von Bürgergeld, usw.)
    Ein Nachweis über die Gründe für einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag ist nicht erforderlich.

    SEPA-Lastschriftmandat

    Ich/wir ermächtige(n) Memento mori e.V., Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von Memento mori e.V. auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
    Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
    Zahlungsart: vierteljährlich wiederkehrende Zahlung
    Die Gläubiger-ID und die Mandatsreferenz für das SEPA-Lastschriftmandat erhältst Du mit dem separaten Willkommensschreiben.

    Mit dem Absenden des Formulars erkenne ich die Satzung des Vereins an.

    Sobald Dein Mitgliedsantrag bearbeitet wurde erhältst du eine Willkommens-E-Mail, in der auch die Zahlungsanweisungen für den Mitgliedsbeitrag enthalten sind.

    Hiermit genehmige ich, dass der Verein Memento mori alle mit diesem Antrag erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zwecke der Mitgliederverwaltung und zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins speichern und verarbeiten darf. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die erhobenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen. Jedes Mitglied hat im Rahmen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes das Recht auf Auskunft und Korrektur der über sie/ihn gespeicherten personenbezogenen Daten. Weitere Informationen bezüglich des Datenschutzes kannst Du unserer Homepage www.mmfds.de entnehmen.

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